Newsletterarchiv
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Europäische Mobilitätswoche: Nachhaltige Mobilität verbindet
Nachhaltige Mobilität verbindet Menschen, Orte und Plätze miteinander. In der Europäischen Mobilitätswoche (EMW), die vom 16. bis 22. September stattfindet, zeigen Kommunen bundesweit und aus ganz Europa mit Kreativität und Einfallsreichtum, dass nachhaltige Mobilität uns auf vielseitige Weise – und besser – verbinden kann.
Rotorblattverwertung von A bis Z
Rotorblätter von Windenergieanlagen bestehen aus Faserverbundstoffen, die bislang sehr unterschiedlich entsorgt wurden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat nun ein umfangreiches Kompendium über die nachhaltige Nutzung und die Abfallbehandlung von Rotorblättern vorgelegt.
Neuigkeiten zur Europäischen Mobilitätswoche - Nr.: 3/2022
Umweltbundesamt unterstützt Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bei Ursachenforschung in der Oderkrise
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat das UBA beauftragt, alle verfügbaren Messdaten, Hinweise und Hypothesen zum Fischsterben in der Oder zu sammeln, um diese gemeinsam mit Fachleuten aus anderen Bundes- und den Landesbehörden aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern systematisch zu bewerten. So sollen die genauen Ursachen der Umweltkatastrophe ermittelt werden.
Umweltbewusst leben - Nr.: 8/2022
Neue Kooperation zwischen Hochschule Merseburg und Umweltbundesamt
Die Hochschule Merseburg und das UBA stärken in einer gemeinsamen Kooperation ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt und Digitalisierung. Anlass und zentrales Element dieser Partnerschaft ist der Aufbau des Nationalen Zentrums für Umwelt- und Naturschutzinformationen (umwelt.info) als neue Außenstelle des UBA am Standort Merseburg.
Fachinformation Trinkwasser und Badebeckenwasser - Nr.: 10/2022
Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 79
UBA aktuell - Nr.: 4/2022
HKNR-Newsletter - Nr.: 2/2022
AGEE-Stat aktuell - Nr.: 2/2022
Umweltbewusst leben - Nr.: 7/2022
Fachinformation Trinkwasser und Badebeckenwasser - Nr.: 9/2022
Umweltbewusst leben - Nr.: 6/2022
25.000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte ab 1. Juli
1. Juli 2022 – spätestens ab diesem Datum müssen nun auch Händlerinnen und Händler von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Dies trifft auf den größten Teil des Lebensmittelhandels in Deutschland zu.