Erläuterungen zum Handlungskonzept Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Teil III
Als „Rahmenrichtlinie“ hat die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Anspruch, künftig alle die Wassernutzung und den Gewässerschutz betreffenden Einzelrechtssetzungen und internationalen Übereinkommen zusammenzuführen. Mit Inkrafttreten der WRRL sind die Gewässer in der EU nach einem einheitlichen Rechtsrahmen zu bewirtschaften. Neu ist, dass die Bewirtschaftung der Gewässer nun nicht mehr in den Grenzen administrativer Räume (Nationalstaaten, Verwaltungsbezirken u.ä.) sondern auf der Ebene von Flussgebietseinheiten (Einzugsgebieten) erfolgt. Ziel der Bewirtschaftung ist bis 2015 das Erreichen eines guten ökologischen und guten chemischen Zustands der natürlichen Gewässer der Gemeinschaft bzw. bei erheblich veränderten Wasser-
körpern das Erreichen eines guten ökologischen Potentials und eines guten chemischen Zustands.
Handlungskonzept - Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen
Forschungskennzahl 206 22 300 Verlag Umweltbundesamt Dateigröße 9,50 MB Druckversion nicht verfügbar