Der nEHS umfasst grundsätzlich alle deutschen Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS 1. Maßgeblich für die Emissionsentwicklung im nEHS sind der Verkehrs- und der Gebäudebereich. Die Emissionen des Verkehrs stiegen in der Sektorabgrenzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) gegenüber 2021 um 2 Prozent. Dagegen sanken die Emissionen im Gebäudebereich um 7,4 Prozent. Trotzdem wurde das Sektorziel des KSG für den Gebäudesektor überschritten.
Der Rückgang liegt vor allem an Einsparungen aufgrund der hohen Gaspreise 2022 infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, aber auch am geringeren Heizbedarf aufgrund der milden Witterung. So ist bei Erdgas innerhalb des nEHS ein deutlicher Rückgang um circa 14 Prozent zu verzeichnen.
Erdgas und Diesel haben mit jeweils etwa einem Drittel die größten Anteile an den berichteten Emissionen im nEHS. Ihnen folgen Benzin und Heizöl mit jeweils circa einem Sechstel der Emissionen. Außerdem sind in den Jahren 2021 und 2022 die Brennstoffe Flüssiggas und Flugbenzin vom nEHS erfasst. Sie haben jedoch nur einen geringen Anteil an den Emissionen.
„Obwohl die Emissionen im nationalen Emissionshandel aufgrund externer Faktoren rückläufig waren, gibt es noch erheblichen Handlungsbedarf im Gebäude- und Verkehrsbereich“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Der Emissionshandel werde hier künftig eine noch maßgeblichere Rolle spielen. Dafür müssten die aktuellen Festpreise im nationalen Emissionshandel aber deutlich angehoben werden.
Messner weiter: „Entscheidend ist, dass die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse genutzt werden. Ambitionierter Klimaschutz, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stehen in keinem Widerspruch zueinander, sondern können durch den Emissionshandel in Einklang gebracht werden.“
Bezogen auf die gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, die 2022 bei rund 750 Millionen Tonnen CO₂-Äq lagen, entspricht der Anteil des nEHS circa 38,3 Prozent, der Anteil des EU-ETS 1 liegt bei 47,2 Prozent. Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2022 rund 85,5 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer CO₂-Bepreisung durch den nEHS oder den EU-ETS 1.
Nicht erfasst sind insbesondere Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen. Außerdem fehlen weitere, erst ab den Berichtsjahren 2023 bzw. 2024 im nEHS erfasste Brennstoffemissionen (zum Beispiel Kohle und Abfälle).
Bereits im laufenden Jahr startet zudem die dreijährige Vorbereitungsphase auf den neuen Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2), der im Jahr 2027 vollumfänglich beginnen soll. Diese Vorbereitungsphase ist eine reine Berichtsphase, in der noch keine Abgabeverpflichtung besteht. Der EU-ETS 2 ist ähnlich konzipiert wie der nEHS, es gibt jedoch auch wesentliche Unterschiede wie die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Endabnehmer von Brennstoffen, unterschiedliche Vollzugsfristen und dass die Preisbildung von Beginn an direkt über den Markt erfolgt.
„Mit der Einführung des nEHS im Jahr 2021 hat Deutschland eine wichtige Pionierrolle in Europa übernommen und war damit Wegbereiter für den EU-ETS 2“, erläutert Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im UBA. „Aus klimapolitischer Perspektive birgt der Übergang in den EU-ETS 2 große Chancen, weil die bindenden Emissionsobergrenzen auf EU-Ebene endlich die vereinbarten Minderungsziele absichern. Beim Übergang vom nEHS in das europäische System setzen wir uns für einen effizienten, gleichermaßen integren und schlanken Vollzug für alle beteiligten Akteure ein.“
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig.