Im Handel
Umweltsituation: Kohlrabi, Radieschen und Bundmöhren werden überwiegend mit Blättern angeboten, die für Kund*innen als visuelles Frischemerkmal dienen. Verzehrt werden diese jedoch vergleichsweise selten. Die Anforderungen an ein makelloses, grünes und aufrecht stehendes Blattgrün können dazu führen, dass zusätzliche Dünge- und Pflanzenschutzmittelmaßnahmen erforderlich werden. Produkte, deren Blätter beschädigt, gelb und welk sind, werden vom Handel mitunter nicht abgenommen und verbleiben auf dem Feld oder werden einer anderen Verwertung zugeführt. Zudem erhöhen die Blätter durch ihre hohe Verdunstungsleistung die Wasserverluste nach der Ernte und können dadurch dazu beitragen, dass Knollen und Wurzeln schneller welken.
Einheitliche Größenvorgaben des Handels, z.B. bei Kohlrabi oder Blumenkohl, können dazu führen, dass besonders große oder kleine Erzeugnisse nicht oder nur eingeschränkt vermarktet werden. Unterschiedliche Größen im Gemüseregal sind aber nicht nur vorteilhaft für die Umwelt, sondern auch wünschenswert für die Konsument*innen. Ein breiteres Größenspektrum ermöglicht einen bedarfsgerechten Einkauf, da unterschiedliche Haushaltsgrößen unterschiedliche Mengen benötigen.
Erzeugnisse, die aufgrund ihrer Größe, Form oder ihres äußeren Erscheinungsbildes die Anforderungen des Handels nicht erfüllen, werden teilweise nicht geerntet, nicht vom Abnehmer übernommen oder einer Zweitverwertung, beispielsweise als Futtermittel oder für die Verarbeitung zu Saft, zugeführt. Damit gehen nicht zwangsläufig die erzeugten Lebensmittel vollständig verloren. Allerdings wurden für ihre Produktion bereits Fläche, Wasser, Energie, Dünger und Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Werden die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung genutzt, bleiben die damit verbundenen Umwelt- und Klimawirkungen daher zumindest teilweise bestehen, ohne dass der angestrebte Beitrag zur Lebensmittelversorgung erreicht wird.
Das Ausmaß und die spezifischen Umwelt- und Klimawirkungen solcher Verluste sind bislang wenig erforscht (Ebert et al. 2020). Eine Fallstudie des Thünen-Instituts in der Lieferkette eines großen Lebensmitteleinzelhändlers zeigt jedoch, dass unternehmensspezifische Qualitätsanforderungen einen relevanten Verlusttreiber darstellen. Im Durchschnitt entsprachen rund 15 Prozent der produzierten Obst- und Gemüsemenge nicht den untersuchten Anforderungen. Ein erheblicher Teil dieser Erzeugnisse konnte zwar über andere Absatzwege vermarktet werden; rund 6 Prozent der produzierten Menge wurden jedoch nicht der menschlichen Ernährung zugeführt. Davon wurden 3,4 Prozent nicht geerntet, 1,7 Prozent als Tierfutter verwendet und weniger als 1 Prozent entsorgt oder einer Non-Food-Nutzung zugeführt. Besonders häufig führten Anforderungen an das Kaliber sowie Vorgaben zu Pflanzenschutzmittelrückständen zur Nichtabnahme (Trebbin et al. 2022; Trebbin et al. 2023). Die Ergebnisse sind aufgrund des Charakters der Untersuchung nicht auf den gesamten deutschen Obst- und Gemüsemarkt übertragbar, verdeutlichen jedoch die Bedeutung privatwirtschaftlicher Qualitätsanforderungen als Ansatzpunkt zur Verringerung von Lebensmittelverlusten.
Die Produktionsressourcen, die für die Erzeugung nicht oder nur eingeschränkt vermarktbarer Produkte eingesetzt wurden, sind bereits gebunden. Werden die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung genutzt, bleiben die damit verbundenen Umwelt- und Klimawirkungen zumindest teilweise bestehen. Eine Reduzierung unnötiger Qualitätsanforderungen kann daher nicht nur Lebensmittelverluste vermeiden, sondern auch dazu beitragen, den Einsatz von Fläche, Wasser, Energie, Dünger und Pflanzenschutzmitteln effizienter zu nutzen.
Gesetzliche Aspekte: Das Lebensmittelrecht (LFGB) und die EU-Vermarktungsnormen (EU-VO 543/2011 und EU-VO 1308/2013) stellen sicher, dass das in Deutschland verkaufte Obst und Gemüse gesund und von hoher Qualität ist. Darüber hinaus stellt der Handel zusätzliche unternehmensspezifische Anforderungen an Größe, Gewicht und das Aussehen.
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Im Haushalt
Umweltsituation: Fast 11 Millionen Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland jährlich als Abfall entsorgt, davon entfallen etwa 6,5 Millionen Tonnen auf die Privathaushalte. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger 78 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr weg. Dies ergab eine Datenerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2020. Der Bericht dazu wurde vom UBA veröffentlicht. Hierdurch geht zum einen der Nährwert der Lebensmittel verloren, zum anderen werden wertvolle Ressourcen (z.B. Wasser, Energie) verschwendet. Werden Lebensmittelabfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt, gehen zudem die enthaltenen Mineralstoffe verloren. Vor etwa 20 Jahren wurde in Deutschland begonnen, biogene Abfälle getrennt zu sammeln. Diese werden kompostiert oder in Biogasanlagen vergoren und anschließend kompostiert. Aus Bioabfällen entstehen nicht nur wertvolle Komposte, sondern sie tragen auch zur regenerativen Energieproduktion durch Biogas bei.
Gesetzliche Aspekte: Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist Abfallvermeidung prioritäres Ziel. Die Regelungen zur Verwertung von Bioabfällen finden sich in der Bioabfallverordnung und im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Mit dem 1. Januar 2015 wurde eine flächendeckende getrennte Erfassung von Bioabfällen in Deutschland eingeführt. Die Bestimmungen zum Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum finden sich in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV).
Marktbeobachtung: In den letzten Jahren ist ein genereller Trend zur verstärkten Abfalltrennung und damit zu einer Abnahme des Restmüllaufkommens zu beobachten. Dies ist nicht zuletzt auf die zunehmende Verbreitung der Biotonne zurückzuführen. Leider nutzen noch nicht alle Haushalte eine Biotonne.
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