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Scan4Chem Smartphone-App und Web-App

Eine Hand hält ein Smartphone in einem Geschäft
Die europäische Scan4Chem-App erleichtert Information über Schadstoffe in Produkten.
Quelle: Busakorn Pongparnit / GettyImages

Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Die App Scan4Chem des Umweltbundesamtes hilft bei der Anfrage.

Inhaltsverzeichnis

Erklärfilm: Smartphone-App Scan4Chem

Scan4Chem: App gibt Informationen zu Schadstoffen in Produkten

Scan4Chem

Über 200 Stoffe wurden bereits als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und in die Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA aufgenommen. Ist ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) in einem Gebrauchsgegenstand in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren.

Europäische Überwachungsbehörden bemängelten 2019 die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. In zwölf Prozent der inspizierten Produkte aus 15 EU-Ländern fanden sie besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Stoffe sind zwar unerwünscht, aber viele sind bisher nicht verboten. 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die SVHCs enthielten, erfüllten ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend. 

2023 veröffentlichten die Überwachungsbehörden Ergebnisse eines weiteren Überwachungsprojektes. Sie stellten fest, dass bei 30% der untersuchten Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthielten, keine Informationen darüber in der Lieferkette weitergegeben wurden, obwohl dies in der europäischen Chemikalienverordnung REACH vorgeschrieben ist.

Bürgerinnen und Bürger können helfen, das zu ändern indem sie bei Unternehmen nach Informationen über besonders besorgniserrege Stoffe (SVHCs) in deren Produkten fragen und damit zeigen, dass sie solche Produkte nicht kaufen möchten. Bis 01.11.2026 können sie dazu noch die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes nutzen. Bis Ende 2026 steht dafür auch noch die Scan4Chem Web-App zur Verfügung, die gegenüber der Smartphone-App einen reduzierten Funktionsumfang aufweist. Sie können mit der Smartphone-App Barcodes von Produkten scannen oder Produktnamen eingeben und SVHC-Anfragen an den entsprechenden Produktanbieter schicken. Die App ist an eine Datenbank angeschlossen, in die Produktanbieter ihre Informationen zu SVHCs in ihren Produkten eingeben können. Unternehmen können damit ihrer Auskunftspflicht effizienter nachkommen – und ggf. zeigen, dass keine SVHCs in ihren Produkten enthalten sind.

Einige Unternehmen haben Informationen in die Datenbank eingepflegt. Ziel war, dass langfristig Daten zu den meisten Produkten in der Datenbank zu finden sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer von Scan4Chem die Informationen direkt über die App erhalten. Dazu war es wichtig, dass möglichst viele Anfragen gestellt werden, damit Produktanbieter ein stärkeres Bewusstsein für ihre Auskunftspflicht entwickeln und Informationen mit Hilfe der App zur Verfügung stellen. Großes Interesse von Verbraucherseite kann die Aufmerksamkeit auf das Thema besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten lenken, so dass diese Stoffe ersetzt werden.

Wie die Smartphone-App ist auch die Web-App an die Datenbank mit den SVHC-Informationen angeschlossen. In der Web-App können Sie über den Produktnamen oder den Barcode nach SVHC-Informationen in der Datenbank suchen oder, wenn noch keine Daten vorhanden sind, mit unserer Muster-Anfrage über Ihren eigenen E-Mail Client SVHC-Anfragen an den Produktanbieter versenden.

Ermöglicht wurde die Programmierung der europäischen App durch das Projekt AskREACH, das über das EU LIFE Programm gefördert wurde. 20 Projektpartner aus 13 europäischen Ländern arbeiteten vom 01.09.2017 bis 31.08.2023 in dem Projekt zusammen, weitere Länder haben sich während des Projektzeitraums angeschlossen. Mittlerweile haben einige Projektpartner ihre Apps eingestellt, dennoch sind derzeit noch in 15 Ländern Apps verfügbar (Stand 10.08.2026).

Erfahrungen mit Scan4Chem

Mit Stand 30.06.2026 wurden über die Smartphone-App europaweit mehr als 90.000 Anfragen an ca. 60.000 Firmen verschickt. Für über 155.000 Produkte wurden von den Anbietern Informationen in die Datenbank hochgeladen, so dass sie App-Nutzern und App-Nutzerinnen direkt in der App zur Verfügung stehen. Zusätzlich nutzten einige Firmen die Möglichkeit, für ganze Barcode-Bereiche anzugeben, dass SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Davon sind 14,9 Millionen Barcodes abgedeckt, die aber nicht unbedingt alle bereits in Gebrauch sind.

Es zeigt sich, dass viele Firmen auf die Beantwortung von Verbraucheranfragen nicht ausreichend vorbereitet sind. Das Umweltbundesamt hat daher im Rahmen des LIFE AskREACH Projekts gemeinsam mit den Projektpartnern eine Firmen-Kampagne durchgeführt, in der Firmen auf ihre Auskunftspflicht aufmerksam gemacht und geschult wurden. Es wurden gezielt solche Firmen angesprochen, die auf Verbraucheranfragen nicht geantwortet hatten. Die Antwortquote der Firmen verbesserte sich während des Projektes auf europaweit ca. 53 % und in Deutschland auf etwa 63 %. Seit Projektende werden die Antwortquoten leider wieder schlechter. Die Antworten sind zum Teil auch immer noch unzureichend. Erhalten Sie keine oder unzureichende Antworten, können Sie sich gern an scan4chem@uba.de wenden und wir unterstützen Sie dabei, aussagekräftige Antworten zu bekommen.

Zahl der versendeten Anfragen in allen teilnehmenden Ländern Statistik versendete Anfragen
Quelle: Umweltbundesamt

Abschaltung der Apps

Leider werden die Smartphone-App und die Web-App von Verbraucher*innen nicht in ausreichendem Maße genutzt, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen zu gewährleisten. Daher werden die in AskREACH entwickelten Apps ihren Betrieb einstellen. Verbraucher*innen können noch bis zum 1. November 2026 über die Apps Anfragen zu SVHCs stellen, so dass Unternehmen ausreichend Zeit haben, bis zum Jahresende darauf zu antworten. Die Smartphone-App wird am 1. November 2026 aus den App-Stores entfernt, die Web-App Ende des Jahres 2026 abgeschaltet.

Wir möchten uns bei allen Nutzer*innen der Apps und all unseren Unterstützern für ihr Interesse und ihr Engagement bedanken. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtungen gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung weiterhin gelten. Verbraucher*innen haben das Recht, Unternehmen nach besonders besorgniserregenden Stoffen zu fragen, und Unternehmen sind verpflichtet, darauf zu antworten. Die AskREACH-Projektpartner werden ihre Bemühungen fortsetzen, den Informationsaustausch über in Erzeugnissen enthaltene Chemikalien entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter zu fördern sowie die Verfügbarkeit dieser Informationen für Verbraucher*innen.

Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autor*innen und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.

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Quelle: EU Life

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