Online-Werbung für verbotene Unkrautvernichter
Das UBA erreichen zurzeit vermehrt Hinweise auf verschiedene Unkrautvernichter (Herbizide) wie „X-Weed-King“, die über eine beliebte Online-Video-Plattform beworben werden. Teilweise wird damit geworben, dass die Unkrautvernichter vom UBA mit entwickelt und mit dem Blauen Engel zertifiziert seien. Keine dieser Aussagen ist zutreffend! Unsere Fragen und Antworten zum Thema.
1. Handelt es sich bei den beworbenen Unkrautvernichtern um zugelassene Pflanzenschutzmittel?
Nein, „X-Weed-King“ und andere auf der Video-Plattform beworbene Unkrautvernichter sind in Deutschland in den meisten Fällen nicht zugelassen. Eine Übersicht über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel findet sich in der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Ohne geltende Zulassung sind sowohl der Vertrieb als auch die Anwendung eines Mittels unzulässig.
2. Wie realistisch sind die im Werbevideo getätigten Aussagen?
In den Werbevideos wird mitunter betont, dass die Mittel nicht bienengefährlich seien und Kinder und Tiere den Bereich bereits kurz nach der Anwendung wieder betreten könnten. Gleichzeitig wird in den Videos jedoch nicht angegeben, welche Zusammensetzung die Mittel haben. Chemische Pflanzenschutzmittel haben aber grundsätzlich ein hohes Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt. Um dieses Risiko auf ein annehmbares Maß zu mindern, werden im Zulassungsverfahren genaue Anwendungsbestimmungen für das jeweilige Mittel festgelegt. Da die Mittel aber in Deutschland nicht zugelassen sind, wurde behördlicherseits auch nicht geprüft und festgeschrieben, welche Anwendungsbestimmungen einzuhalten sind. Oftmals enthalten online beworbene Mittel, die über Shops in Drittstaaten verschickt werden, auch Wirkstoffe, die in der EU gar nicht genehmigt sind. Die hier getätigten Werbeversprechen sind daher nicht nur unrealistisch, sondern sogar potentiell gefährlich für die Anwender*innen und ihre Umgebung.
3. Empfiehlt das UBA einzelne Unkrautvernichter?
Nein, das UBA empfiehlt keine einzelnen Unkrautvernichter bzw. Pflanzenschutzmittel. Zum Schutz der Artenvielfalt rät das UBA generell vom Einsatz chemischer Mittel im Privatgarten ab. Wo möglich, sollten nicht-chemische Alternativen (z. B. Unkrautzupfen oder Abflammen) bevorzugt angewandt werden. Chemische Pestizide sollten nur nach ausführlicher Beratung eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben. Auf befestigten Flächen ist der Einsatz von Unkrautvernichtern ohnehin verboten – zum Schutz des Grundwassers.
4. Gibt es Unkrautvernichter, die mit dem Blauen Engel zertifiziert sind?
Nein, es gibt keine Pflanzenschutzmittel und damit auch keine Unkrautvernichter (Herbizide), die mit dem Blauen Engel zertifiziert wurden. Eine vollständige Übersicht der zertifizierten Produkte finden Sie auf der Website des Blauen Engel.
5. Was tut das UBA?
Nach Bekanntwerden der ersten Fälle hat das UBA rechtliche Beschwerde bei dem Plattformbetreiber eingelegt. Außerdem hat das UBA die Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf) am BVL kontaktiert, die gezielt nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, Kennzeichnungsmängeln und Sachkundeverstößen im Internet nachgeht.
6. Was kann ich als Verbraucher*in tun, wenn ich auf eine solche oder ähnliche Werbung im Internet stoße?
Verbraucher*innen haben mehrere Möglichkeiten gegen irreführende Werbung im Internet vorzugehen:
- Sie können die Werbung direkt beim Betreiber der Plattform melden und um Löschung bzw. Korrektur bitten.
- Sie können das Beschwerdeformular der Verbraucherzentrale nutzen. Die Verbraucherzentrale gilt als sogenannter „Trusted Flagger“, d. h. die von ihr weitergegebenen Hinweise müssen von Plattformbetreibern priorisiert geprüft und rechtswidrige Inhalte zeitnah entfernt werden.
- Speziell bei Werbung und Vertrieb von nicht-zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (wie Unkrautvernichtern) können Sie sich an den für Ihr Bundesland zuständigen Pflanzenschutzdienst wenden. Dieser prüft den Hinweis und gibt ihn an die Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf) am BVL weiter.