Biozide nachhaltig zu nutzen - das bedeutet aus Sicht des UBA, dass der Einsatz auf das notwendige Mindestmaß angepasst und möglichst sicher gestaltet wird. Der Einsatz von Biozidprodukten sollte nur erfolgen, wenn es zum Schutz der Gesundheit oder von Materialien unbedingt erforderlich ist.
Die Begrenzung des Einsatzes von Biozidprodukten auf das notwendige Mindestmaß ist bereits in der EU-Biozid-Verordnung 528/2012 in Artikel 17 Absatz 5 festgeschrieben. Dort wird gefordert, dass „eine Kombination physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger eventuell gebotener Maßnahmen vernünftig angewandt wird, wodurch der Einsatz von Biozidprodukten auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird und geeignete vorbeugende Maßnahmen getroffen werden“.
Um einen nachhaltigen Einsatz von Biozidprodukten zu erreichen, sind aus Sicht des UBA drei Aspekte zu berücksichtigen:
- ein gutes Management von Biozidprodukten durch die Bewertung von Wirkstoffen und Produkten im Rahmen der EU-Biozid-Verordnung 528/2012
- der Einsatz von umweltverträglicheren Maßnahmen, die einem Schädlingsbefall auf systemischer Ebene vorbeugen beziehungsweise diesen mit funktionalen Alternativen bekämpfen
- der optimierte Einsatz von Biozidprodukten, der verschiedene Aspekte beinhaltet (beispielsweise Aus- und Fortbildung, Gute fachliche Anwendung, Monitoring, Regelungen zu Geräten)
Derzeit fehlen jedoch EU-weite Regelungen für den zweiten und dritten Aspekt. Da diese Lücke bislang nicht geschlossen wurde, erlassen immer mehr Mitgliedstaaten nationale Regelungen für verschiedene Aspekte der Anwendungsphase. Auch in Deutschland gibt es beispielsweise Regelungen zur Anwendung von Biozidprodukten in Abschnitt 4a der Gefahrstoff-Verordnung, in §30a des Bundesnaturschutzgesetzes oder in Abschnitt 3 der Biozidrechtsdurchführungsverordnung. Das UBA setzt sich in einem Scientific Opinion Paper dafür ein, dass die Maßnahmen EU-weit harmoniert werden.
Zur Förderung des nachhaltigen Einsatzes von Biozidprodukten arbeitet das UBA im Rahmen von verschiedenen Projekten an Maßnahmen, die das gemeinsame Ziel haben, den Einsatz dieser Produkte und Anwendungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den nicht-bioziden Alternativen und vorbeugenden Maßnahmen. Diese Aktivitäten werden unter SCOTTY-Initiative („Sustainable Control of Harmful Organisms in the 21st century”) zusammengefasst.
Das Ziel der SCOTTY-Initiative ist es ein breites Portfolio von verschiedenen wirksamen Maßnahmen zum Umgang mit Schadorganismen bereit zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen:
- fördert das UBA die Forschung für innovative Ansätze zum Management von Schadorganismen oder forscht selbst dazu. Unter anderem zählen dazu die Entwicklung von Testguidelines für biozid-freie Alternativen und ihre Anwendung oder Forschung zum nachhaltigen Einsatz von Bioziden.
- fungiert das UBA als Ansprechpartner für nationale und internationale Stakeholder, die gemeinsam Fragen zum nachhaltigen Umgang mit Schadorganismen diskutieren möchten.
- bringt das UBA die verschiedenen Stakeholder zusammen, die in diesem Bereich arbeiten. Wissenschaft, professionelle Anwenderinnen und Anwender und ihre Kundschaft, chemische und nicht-chemische Industrie und der öffentliche Bereich werden mit einbezogen, um einen nachhaltigen Umgang mit Schadorganismen zu erreichen.
- kommuniziert das UBA die Ergebnisse der Bemühungen an alle relevanten Beteiligten und die breite Öffentlichkeit.