Behörden des Bundes achten bei Beschaffungen auf Energieeffizienz

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Klima schützen und Kosten spraren durch energieeffiziente öffentliche Beschaffung
Quelle: CC Vision

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) verpflichtet die Behörden des Bundes bereits seit 2008, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Kriterien zur Energieeffizienz vorzugeben. Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift ist am 25. Januar 2017 in Kraft getreten.

Die Verwaltungsvorschrift ergänzt und konkretisiert rechtliche Verpflichtungen aus der Vergabeverordnung (VgV) für die Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte. Darüber hinaus verpflichtet die AVV-EnEff die Bundesbehörden auch unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Berücksichtigung eines hohen Energieeffizienzniveaus bei der Beschaffung.

Die der Verwaltungsvorschrift angefügten Leitlinien enthalten Hinweise, wie die Kriterien im Vergabeverfahren im Einzelnen zu berücksichtigen sind. Hierbei orientiert sich die Gliederung an der typischen Konzeption eines Vergabeverfahrens (Bedarfsanalyse, Erstellung von Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibung, Ausführungsbedingungen, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien). So sollen die Auftraggeber des Bundes zum Beispiel grundsätzlich nur solche Waren und Produkte beschaffen, die die höchste Energieeffizienzklasse aufweisen.

Die Neufassung der AVV-EnEff wurde am 24. Januar 2017 im Bundesanzeiger (Fundstelle: BAnz AT 24.01.2017 B1) bekannt gemacht. Sie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2019 befristet.

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Schlagworte:
 Energieeffiziente Produkte  Umweltfreundliche Beschaffung