Die Verwaltungsvorschrift ergänzt und konkretisiert rechtliche Verpflichtungen aus der Vergabeverordnung (VgV) für die Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte. Darüber hinaus verpflichtet die AVV-EnEff die Bundesbehörden auch unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Berücksichtigung eines hohen Energieeffizienzniveaus bei der Beschaffung.
Die der Verwaltungsvorschrift angefügten Leitlinien enthalten Hinweise, wie die Kriterien im Vergabeverfahren im Einzelnen zu berücksichtigen sind. Hierbei orientiert sich die Gliederung an der typischen Konzeption eines Vergabeverfahrens (Bedarfsanalyse, Erstellung von Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibung, Ausführungsbedingungen, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien). So sollen die Auftraggeber des Bundes zum Beispiel grundsätzlich nur solche Waren und Produkte beschaffen, die die höchste Energieeffizienzklasse aufweisen.
Die Neufassung der AVV-EnEff wurde am 24. Januar 2017 im Bundesanzeiger (Fundstelle: BAnz AT 24.01.2017 B1) bekannt gemacht. Sie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2019 befristet.