Indikator: Nachhaltige Forstwirtschaft
Immer mehr Kundinnen und Kunden achten bei Produkten auch auf die Umweltverträglichkeit. Wie können und dürfen Unternehmen auf die Umweltvorteile ihres Angebotes hinweisen? Wann etwa darf ein Produkt als „wassersparend“ oder „recyclingfähig“ bezeichnet werden?
Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zur Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Erzeugnissen und Einrichtungen.
In diesem Abschnitt werden Fragen zu zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten, der Gültigkeit bestehender und neuer Sachkundebescheinigungen sowie Unternehmenszertifizierungen beantwortet.
Anforderungen an die Dichtheit von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sowie Vorgaben zur Vermeidung von Emissionen, insbesondere Dichtheitskontrollen, enthalten die Art. 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2024/573. Fragen hierzu sind im Folgenden aufgegriffen.
Dieser Abschnitt beantwortet allgemeine Fragen zum Inkrafttreten und zur Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu fluorierten Treibhausgasen sowie Fragen grundsätzlichen Charakters.
Rund ein Drittel der Landfläche in Deutschland ist mit Wald bedeckt. Dieser erfüllt vielfältige Funktionen für Mensch und Umwelt. Eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung soll diese Funktion jetzt und zukünftig erhalten und sicherstellen.
Die Nutzung natürlicher Ressourcen ist mit Emissionen und anderen Umweltwirkungen verbunden - und das entlang des gesamten Lebenszyklus von Produkten. Außerdem können knapper werdende Ressourcen und schwankende Rohstoffpreise zu starken wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen führen. Ressourcennutzung hat somit teilweise nicht unerhebliche Folgen.