Hinweise zur Antragstellung
Vereinigungen, die sich nach dem Umwelt-Rechtbehelfsgesetz (UmwRG) anerkennen lassen möchten, finden hier Hinweise zur Antragstellung.
Vereinigungen, die sich nach dem Umwelt-Rechtbehelfsgesetz (UmwRG) anerkennen lassen möchten, finden hier Hinweise zur Antragstellung.
Vereinigungen, die als Umweltvereinigung anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) setzt völkerrechtliche und europarechtliche Vorgaben zum Zugang zu Gerichten zur Überprüfung von umweltbezogenen behördlichen Entscheidungsverfahren in nationales Recht um. Es regelt vor allem den Umfang und die Art der gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten für Umweltvereinigungen und das behördliche Anerkennungsverfahren für Umweltvereinigungen.
Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Die Zuständigkeit für die Anerkennung ist zwischen dem Umweltbundesamt (UBA) und den Anerkennungsbehörden der Länder aufgeteilt.