Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Naturschutzverband

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Hinweise zur Antragstellung

Vereinigungen, die sich nach dem Umwelt-Rechtbehelfsgesetz (UmwRG) anerkennen lassen möchten, finden hier Hinweise zur Antragstellung.

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Voraussetzungen der Anerkennung

Vereinigungen, die als Umweltvereinigung anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Rechtlicher Hintergrund des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) setzt völkerrechtliche und europarechtliche Vorgaben zum Zugang zu Gerichten zur Überprüfung von umweltbezogenen behördlichen Entscheidungsverfahren in nationales Recht um. Es regelt vor allem den Umfang und die Art der gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten für Umweltvereinigungen und das behördliche Anerkennungsverfahren für Umweltvereinigungen.

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Logo der Anerkennungsstelle für Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Die Zuständigkeit für die Anerkennung ist zwischen dem Umweltbundesamt (UBA) und den Anerkennungsbehörden der Länder aufgeteilt.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t45485de