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Wer ist innerhalb eines Unternehmenskonzerns Hersteller?

Das Gesetz definiert in § 2 Absatz 15 BattG, wer Hersteller ist. Die Prüfung, welche Organisationseinheit in einem Unternehmenskonzern Hersteller im Sinne des BattG ist, obliegt dem Unternehmen selbst.

Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n69442de