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Umweltfreundliche Beschaffung - Nr.: 3/2020

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Oktober trat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Die darin genannten Institutionen und Stellen des Bundes sind künftig verpflichtet, im Rahmen der Beschaffung Produkte zu bevorzugen, die rohstoffschonend, energiesparend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm oder recyclingfähig sind. Diese sowie Neuerungen, die aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen resultieren, bezieht das aktualisierte Rechtsgutachten Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung des Umweltbundesamtes ein.

Schauen Sie auch in den neuen UBA-Erklärfilm, welcher die Vorteile und rechtlichen Möglichkeiten einer umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung zusammenfasst.

Eine interessante Lektüre wünscht
Ihre UBA-Redaktion

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Umweltbundesamt
Fachgebiet III 1.3
Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340/2103-3678
Fax: 0340/2104-3678

Redaktion
Dagmar Huth | dagmar.huth@uba.de

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