Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung textiler Bodenbeläge
Bodenbeläge können auf ihrem gesamten Lebensweg Umweltbelastungen verursachen. Es sollten daher textile Bodenbeläge zum Einsatz kommen, die emissions- und geruchsarm sind sowie unter Einsatz schadstoffarmer Werkstoffe und Materialien hergestellt wurden.
Die Kriterien des neu vom Umweltbundesamt veröffentlichten Leitfadens beziehen sich sowohl auf die bei der Herstellung eingesetzten Werkstoffe und Materialien als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung der Produkte. Schadstoffarme Bodenbeläge führen zu aus Umwelt- und Gesundheitssicht geringeren Emissionen aus diesen Produkten.
Der Leitfaden basiert auf den Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme textile Bodenbeläge (DE-UZ 128).