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Umweltbewusst leben - Nr.: 1/2023

Liebe Leser*innen,

das Jahr 2023 bringt eine gute Neuerung für die Umwelt und umweltbewusste Verbraucher*innen mit sich: Ab dem 01.01.2023 haben Sie das Recht, unter anderem bei Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäften Speisen und Getränke, die dort zum Mitnehmen verpackt werden, preisgleich auch in einer Mehrweg- statt in einer Einwegverpackung zu erhalten. Kleine Imbisse, Kioske & Co. sind mindestens verpflichtet, auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kund*innen zu befüllen. So wird es künftig einfacher, Müll und Ressourcen einzusparen.

Beim verbleibenden Einwegplastik, wie Coffee-To-Go-Becher oder Zigarettenfilter, müssen die Hersteller demnächst für das Einsammeln und Entsorgen zahlen. Mehr zu diesen Themen finden Sie im aktuellen Newsletter. Außerdem stellen wir Ihnen weitere Informationen rund um die Themen Müllvermeidung und -Entsorgung aus unserem Online-Verbraucherratgeber und unserer Ratgeber-Broschüre vor.

Wir wünschen allen Leser*innen ein gutes neues Jahr

Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum

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Präsidialbereich / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Internet
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Redaktion
Corinne Meunier | corinne.meunier@uba.de

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Der Newsletter „Umweltbewusst leben“ erscheint monatlich.

Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n100548de