Das Umweltbundesamt (UBA) empfahl den Vollzugsbehörden seit 2004, für Uran (U) im Trinkwasser einen gesundheitlichen Leitwert von LW = 10 μg/l U (10 Mikrogramm Uran pro Liter) einzuhalten. Er schützt nicht nur nach Auffassung des UBA, sondern auch des Bundesinstituts für Risikobewertung alle Bevölkerungsgruppen, Säuglinge und erste Lebensjahre eingeschlossen, lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.
Wasser
Uran (U) im Trinkwasser: Kurzbegründung des gesundheitlichen Grenzwertes der Trinkwasserversorgung (10 mikro g/l U) und des Grenzwertes für "säuglingsgeeignete" abgepackte Wässer (2 mikro g/l U)
Reihe
Hintergrundpapier
Seitenzahl
3
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
87 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Als hilfreich bewertet
253