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Cover des Berichts "Überprüfung der Abgabesätze und des Punktesystems gemäß §§ 14 Absatz 3 und 19 Absatz 4 Einwegkunststofffondsgesetz"
Wirtschaft | Konsum, Abfall | Ressourcen

Überprüfung der Abgabesätze und des Punktesystems gemäß §§ 14 Absatz 3 und 19 Absatz 4 Einwegkunststofffondsgesetz

Sonderbericht: Ermittlung des Abgabesatzes für Feuerwerkskörper


Entsprechend dem EWKFondsG, welche die EU-Einwegkunststoffrichtlinie national umsetzt, werden Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds zu zahlen um die Folgekosten von Abfällen aus diesen Produkten im öffentlichen Raum zu übernehmen. Für jede Einwegkunststoffproduktart kommt dabei ein spezifischer Abgabesatz zur Anwendung. Da Feuerwerkskörpern als weitere Produktart in das EWKFondsG aufgenommen werden und Hersteller dieser für das Jahr 2027 erstmals eine Abgabe zu leisten haben, wurde der Abgabesatz für Feuerwerkskörper in diesem Bericht ermittelt. Hierzu wurden Abfalluntersuchungen durchgeführt und aktuelle Marktmengen eruiert.


Reihe Texte | 150/2026 Seitenzahl 82 Erscheinungsjahr Autor(en) Jörg Wagner, Anna Sophie Strues , Jan Reichenbach, Marko Günther, Kurt Schüler, Konrad Möhling , Bastian Größl, Nicolas Cayé, Dr. Stephan Löhle, Lutz Schubbert Verwandte Publikationen Sprache Deutsch Verlag Umweltbundesamt Links Zusatzinfo PDF ist barrierefrei Dateigröße 4,77 MB Druckversion nicht verfügbar

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