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Grenzsteuerausgleich für Mehrkosten infolge nationaler/ europäischer Umweltschutzinstrumente - Gestaltungsmöglichkeiten und WTO- rechtliche Zulässigkeit
Zwar ist derzeit die Einführung eines Grenzsteuerausgleichs (GSA) mit der Erhebung von Einfuhrsteuern aus Gründen des Umweltschutzes im Hinblick auf das WTO-Recht durch die WTOStreitschlichtungsorgane und in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht abschließend geklärt. Allerdings ist aus unserer Sicht ein GSA für nahezu alle Mehrkosten, die infolge inländischer Umweltschutzinstrumente entstehen, WTO-rechtlich möglich.
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