Die EU-Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie – EWKRL) enthält verschiedene Vorgaben an die Mitgliedsstaaten. Artikel 4 sieht eine Verbrauchsminderung bestimmter Einwegkunststoffartikel, Artikel 6, Absatz 5 enthält Produktanforderungen und Artikel 9 enthält Bestimmungen zur getrennten Sammlung von Einwegkunststoffgetränkeflaschen vor. Die Studie hatte zum Ziel den Stand in Deutschland im Jahr 2020 abzubilden.

Wirtschaft | Konsum, Abfall | Ressourcen, Wasser
Erhebung von Daten zu ausgewählten nach SUP-Richtlinie berichtspflichtigen Einwegkunststoffprodukten – Berichtsjahr 2020
Reihe
Texte
Seitenzahl
61
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Alexander Burger, Nicolas Cayé, Kurt Schüler
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
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