PFAS in Feuerlöschmitteln

Ein Feuerwehrmann hält den Schlauch, aus dem Schaumlöschmittel quillt, im Hintergrund ist Feuerzum Vergrößern anklicken
Durch die Verwendung von Feuerlöschschäumen können PFAS direkt in die Umwelt gelangen.
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Derzeit werden noch vielfach PFAS in Feuerlöschschäumen eingesetzt. Das UBA empfiehlt aufgrund ihrer besorgniserregenden Eigenschaften, fluorfreie Alternativen einzusetzen. Fluorhaltige Löschmittel sollten nur bei Bränden eingesetzt werden, bei denen bisher keine wirksame Alternative existiert.

Poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen in Feuerlöschmitteln – ein Problem für Mensch und Umwelt

Zur erfolgreichen Brandbekämpfung, insbesondere von Bränden der Brandklasse B (Brände von Flüssigkeiten und schmelzenden Feststoffen), werden häufig Feuerlöschmittel eingesetzt, die ⁠PFAS⁠ enthalten. Der Nutzen dieser Löschmittel ist unbestritten, jedoch stehen diesem die langfristigen Folgen für Mensch und Umwelt entgegen:

  • PFAS in Löschmitteln sind extrem beständig. Wenn AFFF-Löschschäume (wasserfilmbildende Schaumlöschmittel) im Boden versickern, wird der Boden mit PFAS verunreinigt. Im Laufe der Zeit migrieren PFAS in das darunter liegende Grundwasser. Es kann Wochen bis Jahrzehnte dauern, bis diese langlebigen Stoffe im Grundwasser messbar sind. Die Reinigung des Grundwassers und die Auskofferung des verunreinigten Bodens sind aufwendig und teuer.
  • Einsätze von AFFF-Löschmitteln haben bereits zur Sperrung von Trinkwasserbrunnen geführt. Auch einzelne Seen mussten bereits wegen erhöhter PFAS-Werte gesperrt werden und der Verzehr von Fisch aus solchen Seen wurde bereits behördlich untersagt. Ein Beispiel dafür ist der Lambertus-See, in der Nähe des Düsseldorfer Flughafens.
  • Die PFAS-Belastungen in Boden und Grundwasser sind in einer Bestandsaufnahme in Nordrhein Westfalen in nahezu zwei Dritteln der bekannten Schadensfälle auf den Einsatz von PFAS-haltigen Löschschaum zurückzuführen.

Zur Reduzierung der Gefahren für die Umwelt, ausgehend von PFAS-haltigen Löschmitteln, empfiehlt das Umweltbundesamt folgende Leitlinien:

  1. PFAS-haltige Löschmittel durch wirksame fluorfreie Alternativmittel oder Alternativtechniken ersetzen. Wo dies noch nicht möglich ist, gilt:
  2. PFAS-haltige Löschmittel vermeiden, d.h. den Einsatz fluorhaltiger Löschmittel auf die Brandfälle begrenzen, wo noch keine wirksamen Alternativen existieren. Wo es zum unvermeidlichen Einsatz kommt, gilt:
  3. Löschwasser von PFAS-haltigen Löschmitteln auffangen und ordnungsgemäß entsorgen.

Welche Grenzwerte gelten für PFAS in Löschmitteln?

Perfluoroktansäure (⁠PFOA⁠), ihre Salze und⁠ ⁠PFOA⁠-verwandte Verbindungen (z.B. Verbindungen, die zu ⁠PFOA⁠ abbauen können) wurden mit einigen befristeten Ausnahmen in den Anhang A der ⁠POP⁠-Verordnung 2019/1021 aufgenommen. Es gelten Grenzwerte von höchstens 0,025 mg/kg für PFOA oder ihre Salze und höchstens 1 mg/kg für PFOA-verwandte Verbindungen. Feuerlöschschaum zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B, der bereits vor dem 04.07.2020 in das System eingefüllt wurde, darf bis zum 03.08.2028 Konzentrationen von PFOA oder ihrer Salze von höchstens 1 mg/kg und Konzentrationen von PFOA-verwandten Verbindungen von höchstens 10 mg/kg enthalten. Feuerlöschgeräte, die gemäß den besten verfügbaren Techniken gereinigt und mit einem fluorfreien Feuerlöschschaum befüllt wurden, dürfen höchstens 10 mg/kg Summe aller PFOA Verbindungen enthalten.

Perfluorcarbonsäuren mit neun bis vierzehn Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCAs), deren Salze und C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe dürfen nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Werden sie als Bestandteil eines anderen Stoffes, in einem ⁠Gemisch⁠ oder in einem ⁠Erzeugnis⁠ verwendet, gelten Grenzwerte von 0,025 mg/kg für die Summe der C9-C14-PFCAs und ihrer Salze sowie 0,26 mg/kg⁠ für die Summe C9-C14-PFCA-verwandter Stoffe.

Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen dürfen als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung in konzentrierten Feuerlöschschaumgemischen zu höchstens 0,1 mg/kg enthalten sein.

Perfluoroktansulfonsäure (⁠PFOS⁠) oder ihre Salze dürfen als unbeabsichtigte Spurenverbindungen zu höchstens 0,025 mg/kg und ⁠PFOS⁠-verwandte Verbindungen zu höchstens 1 mg/kg enthalten sein.

Ab dem 10.04.2026 dürfen Perfluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und PFHxA-verwandte Verbindungen in einer Konzentration ab 0,025 mg/kg für die Summe der PFHxA und ihrer Salze oder 1 mg/kg für die Summe der PFHxA-verwandten Verbindungen in bestimmen Bereichen nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Hierzu gehören die Verwendung von Feuerlöschschäumen und Feuerlöschschaumkonzentraten für Ausbildungs- und Prüfzwecke (ausgenommen sind Funktionsprüfungen bei denen Freisetzungen aufgefangen werden) und für öffentliche Feuerwehren (ausgenommen sind Brände in Seveso-III-Betrieben). Ab 2029 gelten die Grenzwerte auch für Feuerlöschschäume und Feuerlöschschaumkonzentrate für die zivile Luftfahrt (einschließlich ziviler Flughäfen).

Um die Substitution von in Feuerlöschschäumen vorkommenden PFAS durch ähnlich schädliche PFAS zu vermeiden, hat die Europäische Chemikalienagentur einen Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS-haltigen Feuerlöschschäume erarbeitet. Die Beschränkung ist im Oktober 2025 in Kraft getreten (Eintrag 82 Anhang XVII ⁠REACH-Verordnung⁠) und regelt alle Verwendungen von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen, die noch nicht durch andere Beschränkungen abgedeckt waren. Nach Übergangsfristen dürfen Feuerlöschschäume mit einer PFAS-Gesamtkonzentration von mindestens 1 mg/L weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden. Die Übergangsfristen variieren je nach Verwendung und Sektor zwischen einem Jahr und 10 Jahren. Zudem gelten ab dem 23.10.2026 Auflagen für die Verwendung dieser Feuerlöschschäume (z.B. einen für den Ort der Verwendung spezifischen Managementplan oder Kennzeichnung von Feuerlöschschäumen die PFAS-Konzentration von mindestens 1 mg/L enthalten).

Wann sollten grundsätzlich keine PFAS-haltigen Löschmittel eingesetzt werden?

Bei Übungen sollten grundsätzlich keine PFAS-haltigen Schäume verwendet werden. Auf dem Markt gibt es dafür spezielle PFAS-freie Übungsschäume, um für den Ernstfall zu proben. 

In Schaumlöschmitteln werden PFAS eingesetzt, um die Bildung eines hitzeresistenten dünnen Wasserfilms auf der Oberfläche des Brandes zu erreichen. Allerdings kann diese Wasserfilmbildung nicht bei Bränden jeder Art erreicht werden. Deswegen gibt es verschiedene Anwendungsgebiete in denen  herkömmliche Protein- oder Mehrbereichsschaummittel erfolgreich zur Brandbekämpfung eingesetzt werden, z. B.

  • bei Bränden der Brandklasse A, Papierlager, holzverarbeitende-und Textilindustrie;
  • bei Bränden von Altreifen, Heizöl, Hausmülldeponien, -sortier- oder -verbrennungsanlagen,
  • wenn Erfahrungen oder Nachweise über eine wirkungsvolle Brandbekämpfung mit diesen Schaummitteln vorliegen,
  • wenn stationäre Anlagen dafür ausgelegt sind oder das Brandschutzkonzept es vorsieht

Weiterhin gibt es seit einiger Zeit verschiedene fluorfreie Produkte auf dem Markt, welche nach Industriestandards getestet wurden und in Brandfällen verwendet werden können, in denen zuvor PFAS-haltige Schaumlöschmittel genutzt wurden. Dementsprechend ist es sehr wichtig zu überprüfen, ob fluorhaltige Schaumlöschmittel im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Umweltgefährdung in einem Brandfall das geeignete Mittel der Wahl darstellen oder fluorfreie Schaumlöschmittel die bessere Alternative sind.

Was ist bei einem unvermeidlichen Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln zu beachten?

Es gilt zuerst abzuwägen, ob PFAS-haltige Löschmittel zur erfolgreichen Brandbekämpfung notwendig sind. Für bestimmte Anwendungsgebiete können herkömmliche Protein- oder Mehrbereichsschaummittel erfolgreich eingesetzt werden. Hier muss die Aufklärung der Verantwortlichen noch gestärkt werden. Bei Übungen und Tests ist auf den Einsatz PFAS-haltiger Löschmittel zu verzichten. Kommt es jedoch zum unvermeidlichen Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln, ist auf die sachgerechte Entsorgung zu achten. In Werken und in stationären betrieblichen Anlagen sind geeignete Löschwasserrückhalteinrichtungen vorzusehen und anzuwenden. Im mobilen Einsatz sind die Löschwässer, soweit möglich, einzudämmen, aufzunehmen und zu entsorgen. In Zweifelsfällen sind die notwendigen Maßnahmen mit den zuständigen Umweltämtern abzustimmen.

Warum ist die Nutzung von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen so besorgniserregend für die Umwelt?

Beim unkontrollierten Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschmitteln gelangen PFAS ins Oberflächenwasser oder durch Versickerung im Boden ins Grundwasser. Ebenfalls ins Grundwasser können PFAS über Uferfiltration (über Gewässersohle und Gewässerufer) aus belasteten Gewässern gelangen. Weder biotische Prozesse (Bakterien) noch abiotische Prozesse (Wasser, Luft, Licht) können zum Abbau der PFAS beitragen. Somit verbleiben diese Chemikalien sehr lange in der Umwelt und werden über Flüsse und Meere sowie über die Luft global verteilt. Weitere Informationen zu besorgniserregenden Eigenschaften von PFAS