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Regionalität in der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen

Mehrere Aktenordner im Hindergrund. Im Vordergrund ein blauer Aktenordner mit der Aufschrift Ausschreibungen.
Die Beschaffung umweltfreundlicher Waren und Dienstleistungen trägt zum Umwelt- und Klimaschutz bei.
Quelle: magele-picture / Fotolia.de

Vergaberechtlich ist eine pauschale Forderung nach regionalen Produkten unzulässig. Eine neue Kurzexpertise des UBA zeigt Fallstricke bei der Beschaffung regionaler Produkte auf und identifiziert rechtliche Möglichkeiten, um die positiven Umweltaspekte, die sich unter dem Kriterium der Regionalität bündeln lassen, optimal zu berücksichtigen.

Regionalität hat viele positive Effekte: Sie fördert den Umweltschutz durch kürzere Transportwege, unterstützt die Biodiversität und trägt zur Erhaltung kultureller und gastronomischer Traditionen bei. Vergaberechtlich ist eine pauschale Forderung nach regionalen Produkten unzulässig, da sie eine Ungleichbehandlung europäischer Wettbewerber darstellen würde.

Die Untersuchung zeigt, dass durch gezielte Formulierung der Anforderungen und Zuschlagskriterien eine vergaberechtskonforme Berücksichtigung regionaler Produkte möglich ist, die den Umwelt- und Qualitätsvorteilen Rechnung trägt, ohne gegen europäische Vergaberechtsgrundsätze zu verstoßen.

Es ist festzuhalten, dass im europäischen und nationalen Vergaberecht die Berücksichtigung von Umweltkriterien in der Beschaffung generell erwünscht ist. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von Lebensmitteln sowie für Kantinen- und Catering-Dienstleistungen. Eine vergaberechtssichere Beschaffung regionaler Lebensmittel ist nach nationalen Normen sowie nach europäischem Recht prinzipiell möglich, solange die Regionalität sich aus den konkreten umwelt- und qualitätsbezogenen Anforderungen an die Lebensmittel ergibt. Auf eine pauschale Bezugnahme regionaler Produkte oder Anbieter sollte unbedingt verzichtet werden, da die Förderung von regionalen Produkten inländische Bieter bevorzugen und damit gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen würde.

Öffentliche Auftraggeber können insbesondere auf zwei Ebenen der Vergabegestaltung wirksam und rechtssicher regionale Produkte bzw. Dienstleister in den Fokus der Beschaffung nehmen. Dies sind die Festlegung und Beschreibung des Auftragsgegenstandes und die Festlegung der Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Bei der Festlegung und Beschreibung des Auftragsgegenstandes können Auftraggeber umwelt- und qualitätsbezogene Aspekte vorgeben, die die Qualitäten und positiven Auswirkungen regionaler Produkte berücksichtigen. Hierzu gehören: Frische der unverarbeiteten Produkte, Vorgabe von Warmhaltezeiten zubereiteter Speisen, die Gesamt-CO2-Bilanz der zu liefernden Ware, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie Bildungsaspekte. 
Im Rahmen der Zuschlagskriterien kann sodann der Wettbewerb über die Unter- bzw. Überbietung der auf der Ebene der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestanforderungen eröffnet werden. Den Anbietern ist somit Gelegenheit zu geben, besonders kurze Warmhaltezeiten, besonders geringe Treibhausgasemissionen etc. anzubieten. 
 

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