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Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Die Zuständigkeit für die Anerkennung ist zwischen dem Umweltbundesamt (UBA) und den Anerkennungsbehörden der Länder aufgeteilt.
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