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Umweltverband

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Logo der Anerkennungsstelle für Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Die Zuständigkeit für die Anerkennung ist zwischen dem Umweltbundesamt (UBA) und den Anerkennungsbehörden der Länder aufgeteilt.

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Rechtsschutz und Verbandsklage

Außenansicht des Bundesverwaltungsgerichts vor blauem Himmel

Jede Person, die geltend macht, durch staatliches Handeln in ihren Rechten verletzt zu werden, kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Gegen eine Behördenentscheidung ist zunächst grundsätzlich der Widerspruch bei der Behörde statthaft und erst gegen deren einen Widerspruchsbescheid die Klage vor den Verwaltungsgerichten zulässig.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t69382de