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THG-Quote

Klima | Energie, Verkehr

Vollzug 38. BImSchV: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge

Wer in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringt, muss die Treibhausgasemissionen reduzieren, die bei der Nutzung entstehen. Auf diese Treibhausgasminderungsquote ist elektrischer Strom anrechenbar, der in Straßenfahrzeugen genutzt wurde. Das UBA bescheinigt zu diesem Zweck auf Antrag Strommengen sowie die daraus errechneten Treibhausgasemissionen. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung.

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Klima | Energie, Verkehr, Lärm

Vollzug der 37. BImSchV: Anrechnung strombasierter Kraftstoffe

Das UBA baut aktuell ein System für den Nachweis auf, dass strombasierte Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs auf die Treibhausgasquote im Verkehrssektor anrechenbar sind. Hier finden Sie relevante Informationen, Vordrucke sowie Muster und Antragsformulare für Zertifizierer. Für biogene Öle und biogenen Wasserstoff ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.

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Verkehr

Kraftstoffe und Antriebe

Ein Mann tankt Benzin

Im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr dominieren immer noch klimaschädliche fossile Kraftstoffe. Zunehmend kommen jedoch auch klimafreundlichere alternative Kraftstoffe und Antriebe zum Einsatz. Im Bereich der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ist das UBA im Rahmen der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) auch für den Vollzug zuständig.

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Kurzlink: www.uba.de/t114762de