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Störfall

Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen

Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2023 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.

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Wirtschaft | Konsum

Stand der Sicherheitstechnik

Beschaffenheit und Betrieb einer Anlage, die der Störfall-Verordnung unterliegt, müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Dies gilt sowohl für technische Vorkehrungen als auch organisatorische Maßnahmen. In Gutachten und Arbeitshilfen wird diese Grundsatzanforderung erläutert und weiter konkretisiert.

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Kurzlink: www.uba.de/t64070de