Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Rechtsvorschrift

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Rechtsschutz und Verbandsklage

Außenansicht des Bundesverwaltungsgerichts vor blauem Himmel

Jede Person, die geltend macht, durch staatliches Handeln in ihren Rechten verletzt zu werden, kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Gegen eine Behördenentscheidung ist zunächst grundsätzlich der Widerspruch bei der Behörde statthaft und erst gegen deren einen Widerspruchsbescheid die Klage vor den Verwaltungsgerichten zulässig.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t350de