Infektionsschutz: Informationen zu den rechtlichen Grundlagen
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Krätzemilben kommen weltweit überall dort vor, wo Menschen in engem Kontakt zusammenleben oder betreut werden. Die Krätzmilbe verursacht beim Menschen Skabiose (Scabies), eine Infektionskrankheit der Haut.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen.