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Informationspflicht

Abfall | Ressourcen

Informationspflichten

Gebündeltes Altpapier und Pappe

Abfälle der sogenannten "Grünen Liste" können ohne Genehmigung grenzüberschreitend verbracht werden. Die Verbringung muss mit dem Formular "Versandinformationen" dokumentiert werden. Die Versandinformationen sind mitzuführen. Dies gilt, sofern die ergänzenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1418/2007 nichts anderes bestimmen.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t6052de