- Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn das Vorhaben sämtliche Voraussetzungen des § 5a HSEG erfüllt. Dazu gehören insbesondere:
- Das Vorhaben dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken.
- Das Vorhaben basiert auf einem nachvollziehbaren und transparenten Forschungskonzept.
- Es liegt eine belastbare Prognose zu den Umweltauswirkungen vor.
- Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Umweltbelastungen sind vorgesehen.
- Meeresschutzgebiete und andere schutzwürdige Nutzungen werden nicht beeinträchtigt.