Wirtschaft | Konsum
Grundlagen für die Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS) 310:
Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser
Im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Vorhaben Nummer 203 48 362, haben Warm und Köppke den Bericht „Schutz von neuen und bestehenden Anlagen und Betriebsbereichen gegen natürliche, umgebungsbedingte Gefahrenquellen, insbesondere Hochwasser (Untersuchung vor- und nachsorgender Maßnahmen)“ vorgelegt.1 Ein wichtiges Ergebnis war, dass das Technische Regelwerk den Anforderungen in § 3 Störfall-Verordnung (StörfallV) bezüglich erforderlicher Maßnahmen und Vorkehrungen gegen umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie z. B. Niederschläge und Hochwasser nur unzureichend gerecht wird.