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Erhebung von Biotestdaten des Zeitraums 1997-2000 als ein wesentliches Element der Ableitung ordnungsrechtlicher Vorgaben


Das Forschungsvorhaben beinhaltet die Auswertung von biologischen Testverfahren, die im Rahmen der Direktund Indirekteinleiterkontrolle von zahlreichen Landesbehörden erhoben wurden. Nach der AbwV können folgende in der Anlage zu § 4 Analysen- und Messverfahren festgelegten biologischen Testverfahren notwendig sein: Fisch- (GF), Daphnien- (GD), Algen- (GA), Leuchtbakterien- (GL) und umu-Test (GM) sowie den Fischeitest (GEI). Für den Zeitraum 1997 - 2000 wurden 14.234 Testergebnisse aus 1.351 Betriebe bereitgestellt und ausgewertet. Als kritische Herkunftsbereiche mit erhöhten Biotestergebnissen und deutlichem Abwasseraufkommen lassen sich Anhang 22 (Chemische Industrie), Anhang 40 (Metall), Anhang 47 (Rauchgaswäsche) und Anhang 51 (Deponiesickerwasser) feststellen. Die höchste Sensibilität der durchgeführten Bioteste weisen Algentests und Leuchtbakterientests auf, d.h. in der Regel reagieren diese Tests besonders empfindlich auf Abwasserbelastungen. 

Reihe Texte | 81/2003 Seitenzahl 2 Erscheinungsjahr Autor(en) E. Bütow, U. Hussels Kurzfassung Kurzfassung (76,42 kB) Sprache Deutsch Forschungskennzahl 200 24 504 Verlag Umweltbundesamt Druckversion nicht verfügbar

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