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Chemikalien

Chemikalien in Produkten: Wichtige Informationen für Händlerinnen und Händler


Die Mitteilungspflicht besteht z.B. nicht, wenn der Stoff bereits für die betreffende Verwendung unter REACH registriert wurde (Art. 7, Abs. 6). In diesem Fall müssen Sie gegenüber den Überwachungsbehörden nachweisen können, dass Sie sich aktiv über die Existenz einer solchen Registrierung informiert haben. Informationen über registrierte Verwendungen können Sie z.B. über das Sicherheitsdatenblatt, Webseiten von Zulieferern oder durch direkte Nachfrage innerhalb der Lieferkette erhalten.  


Reihe Broschüren Seitenzahl 2 Erscheinungsjahr Autor(en) Umweltbundesamt (Hrsg.) Sprache Deutsch Verlag Umweltbundesamt Dateigröße 2,52 MB Druckversion nicht verfügbar

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