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Chemikalien, Wasser

Biozide in Gewässern: Eintragspfade und Informationen zur Belastungssituation und deren Auswirkungen


Biozid-Produkte sind dazu bestimmt, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten ist in der Biozid-Richtlinie 98/8/EG geregelt.  Danach bedürfen Biozid-Produkte einer Zulassung. Es dürfen nur solche Biozid-  Produkte zugelassenen werden, in denen Wirkstoffe verwendet werden, die im Anhang I der Biozid-Richtlinie aufgenommen wurden (Positiv-Liste). Die eingesetzten  Wirkstoffe werden in einem EU-weiten Verfahren geprüft.  


Reihe Texte | 09/2009 Seitenzahl 52 Erscheinungsjahr Autor(en) Dr. Maren Kahle, Ingrid Nöh Sprache Deutsch Verlag Umweltbundesamt Dateigröße 502,28 kB Druckversion nicht verfügbar

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