Über das im Leitungsnetz verteilte Trinkwasser kann in Deutschland keine Erkran-kung des Menschen durch die so genannte Vogelgrippe (Klassische Geflügelpest, Aviäre Influenza A/H5N1) hervorgerufen werden. Trinkwasser aus zentralen Wasser-versorgungen kann bedenkenlos getrunken, für die Zubereitung von Speisen genutzt und für alle anderen Zwecke verwendet werden. Die Sicherheit von Kleinanlagen zur Wasserversorgung – zum Beispiel Hausbrunnen – muss in Zweifelsfällen durch die örtlichen Gesundheitsbehörden im Einzelfall bewertet werden.
Gesundheit, Wasser
Keine Gefahr für Trinkwasser aus den öffentlichen Leitungsnetzen durch Vogelgrippe
Hinweise für Trinkwassernutzer
Reihe
Hintergrundpapier
Seitenzahl
2
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
91 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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