Kommunalfahrzeuge
Besonders in Ballungsräumen, Innenstädten und schutzbedürftigen Gebieten ist es wichtig, die durch Kommunalfahrzeuge verursachten Schadstoff- und Geräuschemissionen zu begrenzen.
Besonders in Ballungsräumen, Innenstädten und schutzbedürftigen Gebieten ist es wichtig, die durch Kommunalfahrzeuge verursachten Schadstoff- und Geräuschemissionen zu begrenzen.
Die Arbeitsgeräusche können in Wohngebieten und Ruhezonen sehr störend sein. Zum Schutz der Anwohner ist es daher wichtig, dass die Kommunen lärmarme Fahrzeuge einsetzen. Derzeit gibt es außer der Verpflichtung zur Kennzeichnung des Geräuschpegels keine gesetzlichen Anforderungen zur Lärmminderung von Kommunalfahrzeugen. Der Blaue Engel legt daher Grenzwerte für den zulässigen Lärmpegel von Kehr- und Müllfahrzeugen fest, an denen sich auch die Empfehlungen des Umweltbundesamtes für die öffentliche Beschaffung orientieren. Zur Reduzierung der Luftschadstoffe sind darüber hinaus strenge Abgas- und Feinstaubwerte einzuhalten.
Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Kommunalfahrzeuge