Das UBA
Projektförderung für Verbände: Jetzt Antrag für 2027 stellen
Bis 31. Juli können Umwelt- und Naturschutzverbände für 2027 Fördergelder für Projekte beantragen.
Bis 31. Juli können Umwelt- und Naturschutzverbände für 2027 Fördergelder für Projekte beantragen.
Bodenschutz und Altlastenbearbeitung sind im BBodSchG und der BBodSchV vom Bund geregelt. Für den Vollzug sind die Bundesländer zuständig. Der Bund ist aber auch selbst Eigentümer von Liegenschaften mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Seit dem Jahr 2000 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Mitteln des Beratungshilfeprogramms (BHP) Projekte, die den Umweltschutz in Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus, Zentralasiens sowie seit 2015 weiteren an die EU angrenzenden Staaten stärken.