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PFAS

Chemikalien

EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA

Paragraphenzeichen

In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht.

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Chemikalien

Mögliches Verbot von per- & polyfluorierten Alkylsubstanzen in EU

Eine Pfanne liegt im Sand

Europäische Behörden, unter ihnen das Umweltbundesamt (UBA), haben heute einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen der umfangreichsten seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung in 2007.

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PFAS sollen EU-weit beschränkt werden

Eine Grafik mit dem Begriff PFAS. PFAS werden wegen ihrer einzigartigen Kombination an Eigenschaften in verschiedensten Produkten und Prozessen eingesetzt.

Das UBA hat zusammen mit Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht. Dieser wurde nun veröffentlicht. In Zukunft sollen – mit Ausnahmen – die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS beschränkt werden.

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EU beschränkt Verwendung weiterer PFAS

Wanderschuhe, Rucksack, Regencape

Aufgrund ihrer wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften werden per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) vielseitig eingesetzt. Sie sind in der Umwelt jedoch kaum abbaubar. Einige PFAS reichern sich in der Umwelt und in Organismen an und wirken zudem gesundheitsschädigend. Daher hat die EU die Verwendung einiger PFAS beschränkt, weitere Beschränkungen sind in Vorbereitung.

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Beschränkungsvorschlag für PFAS: Erneute Konsultation

Detailfoto Stift kreuzt ein Feld an.

Alle Akteure, wie etwa betroffene Industrieverbände und Unternehmen, sind eingeladen, den Fragebogen zum Beschränkungsvorschlag für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) bis zum 17. Oktober 2021 auszufüllen. Die Beschränkung soll für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS in der EU gelten.

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Kurzlink: www.uba.de/t91406de