Seit dem 01.12.2009 steht das BattG-Melderegister für Hersteller von Batterien (Importeure, Produzenten, etc.) zur Erfüllung ihrer Anzeigepflicht zur Verfügung. Hersteller müssen sich zunächst einen Nutzerzugang anlegen. Anschließend können sie die geforderten Angaben in die Formularseiten der Erfassungssoftware eintragen und elektronisch an das Umweltbundesamt senden. Der Zugang der Angaben wird vom Umweltbundesamt per E-Mail bestätigt.