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Werden für die Nutzung des BattG-Melderegisters Gebühren erhoben (Anzeigen und Mitteilungen gemäß § 4 Absatz 1 BattG, Einsicht in das Register, etc.)?

Nein, die Nutzung des BattG-Melderegisters ist gebührenfrei.

Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n69454de