Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Können auch „Hersteller” ohne Sitz/ Niederlassung in Deutschland Anzeigen gemäß § 4 BattG beim Umweltbundesamt vornehmen?

Auch ein Unternehmen mit Sitz im Ausland kann Anzeigen gemäß § 4 BattG beim Umweltbundesamt vornehmen, wenn das Unternehmen „Hersteller“ nach der Herstellerdefinition des BattG ist.

Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n69441de