Nr.: 3/2020HKNR-Newsletter

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu, aber noch stehen viele Aktivitäten an: Das Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2021 befindet sich im Endspurt, das Gesetz soll zum 01.01.2021 in Kraft treten. Wir möchten mit diesem Newsletter schon jetzt auf kommende Änderungen hinweisen, die das HKNR und das RNR betreffen werden. Das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Bis dahin stehen unsere Informationen unter Vorbehalt. 

Mit dem Start in das Jahr 2020 begann eine sehr wichtige Phase für den Klimaschutz. Aber seit dem Frühjahr haben wir durch die Pandemie erfahren, dass die Arbeit aller Aktiven stark eingeschränkt wird. Trotz der vielen Absagen für Veranstaltungen sollte ein Miteinander für die Energiewende und den Klimaschutz erreicht werden. Daher gab es zahlreiche Initiativen, die dafür sorgten, den Kontakt im digitalen Format zu erhalten. Auch wir haben diverse digitale Treffen wie Webseminare und eine Nutzerbeiratssitzung veranstaltet und konnten damit immerhin ein Mindestmaß an Kommunikation sicherstellen. Für Ihr Interesse und Ihren Input ebenso wie für Ihr Verständnis für unsere Einschränkungen in der Erreichbarkeit bedanken wir uns sehr! 

Auch uns fehlt der persönliche Austausch mit Ihnen und wir hoffen sehr, dass sich die Lage im nächsten Jahr bessern wird. Im Jahr 2021 werden nach 20 Jahren EEG-Förderung die ersten Anlagen für erneuerbaren Strom in die sonstige Direktvermarktung wechseln. Das hohe Registrierungsaufkommen bei uns wirft schon seine Schatten voraus, daher haben wir eine Erleichterung im System vorgesehen, zu der wir Sie hier informieren möchten. 

Nicht zuletzt möchten wir Ihnen an dieser Stelle eine schöne Adventszeit und geruhsame Feiertage wünschen. Genießen Sie die ruhige Zeit mit Ihren Lieben und starten Sie mit frischer Energie in ein gesundes Jahr 2021! 

Ihr HKNR- und RNR-Team des Umweltbundesamtes

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