Nr.: 2/2017HKNR-Newsletter

Liebe Leserin, lieber Leser,

gleich vorab: Das Regionalnachweisregister (RNR) wird voraussichtlich am 01.01.2019 starten! Wir bedauern, dass kein Start im Jahr 2018 möglich ist.  Wir möchten Ihnen eine ausgereifte und voll funktionstüchtige Software zur Verfügung stellen, hierfür benötigen wir Zeit. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fertigstellung des Registers und werden Sie weiter über den Stand des Aufbaus informieren!

Ein großes Puzzleteil zum Gesamtwerk „RNR“ haben wir bereits ausgelegt: Die Anhörung von Ländern und Verbänden zum Entwurf der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) wie auch zur Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV) haben wir bereits hinter uns gebracht. Mit leichten Änderungen gehen beide Regelungsvorhaben in die letzte Runde der Ressortabstimmung, damit die Vorschriften im ersten Quartal 2018 in Kraft treten können.

Dass unsere Vorstellungen vom RNR sich in vielen Bereichen mit Ihren decken, stellten wir bereits vor der Sommerpause fest: Am 14.06.2017 fand ein 3. RNR-Workshop zum Thema Prozesse und Daten statt, bei dem wir den Aufbau des Regionalnachweisregisters und die verschiedenen Prozesse vorstellten. Einen Bericht lesen Sie in diesem Newsletter.

Wir wünschen Ihnen schöne Herbsttage!

Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters

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Impressum

Herausgeber:

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Wörlitzer Platz 1
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