Wasser
Charakterisierung der Empfindlichkeit von Grundwasserkörpern
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert entsprechend Artikel 5 von den Mitgliedsstaaten eine Charakterisierung der Flusseinzugsgebiete, insbesondere eine Beschreibung, um zu beurteilen, „inwieweit die Grundwasserkörper genutzt werden und wie hoch das Risiko ist, dass sie die Ziele für jeden einzelnen Grundwasserkörper gemäß Artikel 4 (Umweltziele) nicht erfüllen“ In diesem Zusammenha…weiterlesen