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Wirtschaft | Konsum, Gesundheit

Unbedenkliche Bauprodukte für Umwelt und Gesundheit:

Wie viel Prüfaufwand ist notwendig zur Umsetzung der EG-Bauproduktenrichtlinie ?


In der ersten Generation der auf Grundlage der Bauproduktenrichtlinie harmonisierten Normen und Zulassungsleitlinien wurden keine Anforderungen zur  Erfüllung der wesentlichen Anforderung Nr. 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ verankert. Dies soll in der Überarbeitung der Normen, der zweiten  Generation, erfolgen. Hierzu wurde von der Europäischen Kommission das Mandat M/366 für die „Entwicklung horizontaler genormter Bewertungsmethoden für harmonisierte Konzepte zu gefährlichen Stoffen gemäß der Bauproduktenrichtlinie (Construction Products Directive) – Emission in Raumluft, Boden, Oberflächenwasser und Grundwasser“ erstellt. Es sieht die Erarbeitung europäischer Prüfverfahren zur Messung und Bewertung von gefährlichen Stoffen, die aus Bauprodukten in die Innenraumluft, den Boden oder Gewässer emittieren können, durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) vor. 


Reihe Texte | 05/2007 Seitenzahl 143 Erscheinungsjahr Autor(en) Ulrike Rheinberger, Dr. Dirk Bunke Kurzfassung Kurzfassung (29,41 kB) Sprache Deutsch Andere Sprachen Englisch
Forschungskennzahl 202 95 384 Verlag Umweltbundesamt Dateigröße 1,20 MB Druckversion nicht verfügbar

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