Das Pan-African Parliament (PAP), das Parlament der Afrikanischen Union, hat im November 2025 das „Model Law on Soil Management in Africa” verabschiedet. Das Modellgesetz soll die 54 afrikanischen Staaten unterstützen, ihre bodenschutzbezogene Gesetzgebung fortzuschreiben. Die regulatorische Ausrichtung des Modellgesetzes ist innovativ und praxisorientiert. Es wurde im Rahmen von zwei von Deutschland finanzierten Projekten über einen Zeitraum von sieben Jahren in Kooperation mit einem afrikanischen Expert:innenteam unter Leitung der Universität Stellenbosch und dem Umweltbundesamt entwickelt.
Am 6. November 2025 hat das Pan-African Parliament (PAP), das Parlament der Afrikanischen Union, das „Model Law on Soil Management in Africa” verabschiedet. Es wird in den vier Amtssprachen der Afrikanischen Union (Arabisch, Englisch, Französisch und Portugiesisch) veröffentlicht. Bislang sind die englische und französische Version verfügbar.
Zu der Verabschiedung des Modellgesetzes liegt auch ein Bericht des Pan-African Parliament vor.
Modellgesetze des Pan-African Parlimament sollen es den 54 afrikanischen Staaten erleichtern, ihre Gesetzgebung zu dem jeweiligen Thema weiterzuentwickeln und anzupassen. Sie haben daher empfehlenden und rahmensetzenden Charakter. Modellgesetze sollen auch zur Harmonisierung der rechtlichen Vorgaben zwischen den afrikanischen Staaten beitragen.
Insofern sind Modellgesetze des Pan-African Parliament mit Richtlinien der EU vergleichbar. Im Unterschied zu diesen sind sie aber nicht rechtlich bindend. Auch gibt es keinen Sanktionsmechanismus wie in der EU, wenn ein Staat ein Modellgesetz nicht oder unzureichend umsetzt.
Das „Model Law on Soil Management in Africa” folgt einem spezifischen regulatorischen Ansatz:
- Es behandelt alle relevanten Dimensionen der Steuerung von Bodenschutz. Neben der ökologischen Dimension (Erhalt der Qualität) werden auch Aspekte wie Gender- Gerechtigkeit, Nahrungsmittelsicherheit, Beitrag zur Konfliktvermeidung, internationaler Handel, Zugang zu Land, traditionelle Governance-Systeme, Digitalisierung, Direktinvestitionen durch Ausländer angesprochen. Insofern geht es deutlich über das deutsche Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und das kürzlich verabschiedete Soil Monitoring Law (SML) der EU hinaus.
- Das Modellgesetz greift moderne Konzepte der „soil governance“ auf: u.a. Boden als natürliche Ressource sowie Bezugnahme auf „services of soils“ sowie Bezug zu Klima- und Biodiversitätsschutz.
- Das Modellgesetz enthält zahlreiche konkrete und auch innovative Steuerungsinstrumente, die auf die Sicherung der Qualitäten des Bodens abzielen. Einige von ihnen gehen auch über die Konzepte des BBodSchG und der SML hinaus. Zu nennen sind Genehmigungsverfahren, Kompensationspflichten bei nicht-vermeidbaren negativen Einwirkungen auf Böden, eine eigenständige „soil impact assessment“ als Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung, „gender impact assessment“, Schutzgebietskonzepte – auch für landwirtschaftlich besonders wertvolle Gebiete, räumliche Planung, Normierung von Umweltqualitätsstandards.
- Ein weiterer Schwerpunkt des Modellgesetzes liegt darin, die Durchsetzung der Regelungen durch den Aufbau der notwendigen Verwaltung zu sichern. Themen wie Datenmanagement, Überwachung (Monitoring), Öffentlichkeitsbeteiligung, Bewusstseinsbildung, Nutzung von digitalen Instrumenten und Konfliktlösungsmechanismen werden von dem Modellgesetz adressiert.
Das Modellgesetz beruht auf vielen Vorarbeiten. Ausgangspunkt waren zwei Workshops in Afrika zu „African Soil Governance“ in den Jahren 2017 und 2018, in Kampala, Uganda und Nairobi, Kenia. Wissenschaftliche Grundlagen wurden auch im „International Yearbook of Soil Law and Policy“ vorbereitet und erarbeitet.
Seit 2019 wurden im Rahmen von zwei Projekten (finanziert erst durch die GIZ, dann vom BMZ) die analytischen Grundlagen erarbeitet. Die Projekte wurden von der Universität Stellenbosch und dem Umweltbundesamt geleitet.
Rechtsexpert:innen aus zahlreichen afrikanischen Staaten analysierten zunächst die rechtlichen Vorgaben für Bodenschutz in insgesamt elf afrikanischen Staaten, stellten auf der Grundlage dieser Analysen Optionen für Regulierungsansätzen zusammen und erarbeiteten schließlich einen Entwurfs des Modellgesetzes. Ferner wurden zahlreiche Konsultationen mit Stakeholdern und Experten in verschiedenen afrikanischen Staaten durchgeführt.
Die Ergebnisse dieser Vorstudien sind in zwei Veröffentlichungen festgehalten:
- Ruppel Oliver C, Ginzky Harald: African Soil Protection Law, 2021
- Ruppel Oliver C, Ginzky Harald, Murray Ruda: Legal Pathways to Sustainable Soil Management in Africa, 2025
Das Pan-African Parliament war von Anfang an eingebunden. Nach Abschluss der ersten Projektphase beschloss das Pan-African Parliament die Erarbeitung eines Modellgesetzes zu Bodenschutz.
Federführend war das „Committee on Rural Economy, Agriculture, Natural Resources and Environment” unter der Leitung von Prof. Sakata aus „Democratic Republic Kongo“. Vor Verabschiedung des Modellgesetzes im November 2025 wurde der von dem Komitee gebilligte Entwurf des Modellgesetz mit Expert:innen aus allen fünf Regionen der Afrikanischen Union in zwei regionalen Konsultationen erörtert.
Neben dem Modellgesetz hat das Expertenteam noch die sogenannten Commentaries erarbeitet, die zu 16 einzelnen Regulierungsthemen weitere Hinweise geben (Länge 120 Seiten).
Das Modellgesetz und die „Commentaries“ sowie erläuternde Bemerkungen sowie weitere wissenschaftliche Beiträge zu Boden und Digitalisierung sowie „colonial legacies“ sind in Ruppel Oliver C, Ginzky Harald: Legislating for the Future, 2026 veröffentlicht.
Das Modellgesetz muss nun in die nationalen Gesetzgebungen der afrikanischen Staaten überführt werden. Einige der 42 Artikel des Modellgesetzes sind dabei unmittelbar überführbar. Bei anderen müssen andere sektorale Bestimmungen überarbeitet werden (z.B. Bergbau, Pestizide und Düngemittel), bei manchen bedarf es noch weiterer wissenschaftlicher und verwaltungsseitiger Vorarbeiten und Entscheidungsprozesse (z.B. Festlegung von bodenbezogene Umweltqualitätsnormen). Eine vierte Gruppe verlangt zunächst die Vereinbarung von Strategien (z.B. Boden und Digitalisierung) (siehe hierzu die „Explanatory Notes“ von Ginzky Harald, Ruppel Oliver C.)
Die Umsetzung in nationales Recht und der Aufbau entsprechender Vollzugsstrukturen ist erforderlich, um tatsächlich zu mehr Bodenschutz und damit einer besseren Lebensrealität in den afrikanischen Gesellschaften beizutragen. Das ist notwendig, um Hunger und Armut zu mindern, eine langfristige ökonomische Perspektive entwickeln und auch den großen globalen Herausforderungen wie unter anderem Klimawandel, Migration und Vermeidung von Pandemien begegnen zu können.