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Abfallwirtschaft und ‘Zero Waste’ in der Türkei: Teil 2B: Recycling & Verwertung von Kunststoffen & nicht- gefährlichen Abfällen

Thema
Kreislaufwirtschaft
Länder
Türkei
Projektnummer
156959
Durchführende Organisation
INFRASTRUKTUR & UMWELT – Professor Böhm und Partner

Julius-Reiber-Straße 17
64293 Darmstadt
Deutschland

Laufzeit
bis

Als EU-Beitrittsland hat die Türkei ihr Abfallrecht und entsprechende Verordnungen mit dem EU-Recht harmonisiert. Das türkische Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und seine Generaldirektionen sind für die Gesetzgebung und Kontrolle der Abfallwirtschaft zuständig. Die Verwertung und das Recycling nicht-gefährlicher Abfälle ist ein komplexes System mit einer Vielzahl öffentlicher und privatwirtschaftlicher Akteurinnen*Akteure. Deren effiziente und sektorübergreifende Zusammenarbeit soll die erfolgreiche Umsetzung der 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung unterstützen. 

Dokumente

Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n93881de