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Verbraucherschutz

Klima | Energie

Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis

Die Stromversorgung soll in Deutschland bis 2030 zu mindestens 80 % auf erneuerbaren Energien beruhen (§ 1 EEG 2023). Aber wie wird sichergestellt, dass Ökostrom nicht doppelt verkauft wird? Wie kann ich herausfinden woher mein Strom kommt? Und was kommt aus der Steckdose? Diese Seite bietet interessierten Verbraucher*innen weiterführende Hintergrundinformationen zum UBA-Umwelttipp „Ökostrom“.

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Wirtschaft | Konsum

Verbraucherschutz und Durchsetzung im Umweltbundesamt

Flaggen der EU und von EU-Mitgliedsstaaten an Fahnenmasten

Mit Wechsel des Verbraucherschutzes ins Bundesumweltministerium 2021 war die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ bis 31.12.2025 im UBA angesiedelt. Sie setzt keine individuellen Verbraucheransprüche durch, sondern wird bei grenzüberschreitenden europäischen Sachverhalten aktiv, wenn die Rechte vieler Verbraucher*innen durch ein Unternehmen verletzt oder gefährdet sind.

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Chemikalien

ChemInfo informiert zu Aspartam

Zwei Gläser mit Cola und Eistee und Eiswürfel von oben abgelichtet

Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist als Süßungsmittel in vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel zuckerfreien Softdrinks, enthalten. Nun wurde Aspartam von der World Health Organisation (WHO) als möglicherweise krebserzeugend für Menschen eingestuft. Was bedeutet das und wo darf Aspartam eigentlich überall eingesetzt werden? Die Chemikaliendatenbank ChemInfo informiert.

Klima | Energie

Herkunftsnachweisregister für Strom

Der Marktanteil an Ökostromprodukten steigt stetig. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass der erworbene Ökostrom tatsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde. Herkunftsnachweise machen die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien transparent. Sie bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern damit die notwendige Verlässlichkeit.

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Kurzlink: www.uba.de/t70652de