Wer in der EU Kraftstoffe in den Verkehr bringt, muss bis 2020 die Treibhausgasemissionen, die bei der Nutzung seiner Kraftstoffe entstehen, um 6 Prozent reduzieren. Welche Mengen Kraftstoff aus welchen Anlagen für die Senkung der Emissionen angerechnet werden dürfen, prüft für den Bereich „strombasierte Kraftstoffe“ ab Anfang 2018 das UBA. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung. weiterlesen