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Aktiver Lärmschutz

Lärm, Verkehr

Straßenverkehrslärm

große Hauptverkehrsstraße hell beleuchtet bei Nacht

Straßenverkehrslärm stört oder belästigt mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung. Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es in Deutschland nicht. Nur beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung einer Straße sind zum Lärmschutz Immissionsgrenzwerte festgelegt.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t2977de