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Umweltqualitätsnorm

Die Konzentration eines bestimmten Schadstoffs oder einer bestimmten Schadstoffgruppe, die in Wasser, Sedimenten oder Biota aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf (§ 2 Oberflächengewässerverordnung - OGewV).

Kurzlink: www.uba.de/t93693de