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Risikokommunikation im Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung

Endbericht


Umweltinformations- und Störfallrecht stehen in engem Zusammenhang, da weite Teile der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Störfallrecht gewonnen werden, dem Umweltinformationsrecht unterliegen. Bei Anträgen auf Informationszugang hat das ⁠UBA⁠ die im Zusammenhang mit dem Störfallrecht gewonnenen Informationen herauszugeben, soweit nicht Ablehnungsgründe vorliegen. Im Anwendungsbereich von § 10 Abs. 5 UIG (Pflicht zur Verbreitung von Umweltinformationen im Falle einer unmittelbaren Bedrohung) ist die Informationserteilung des UBA aus kompetenzrechtlichen Gründen stark eingeschränkt auf Fälle, in denen die allgemeine Gefahrenabwehr der Länder nicht oder nicht mehr eingreifen kann.

Reihe
Texte | 31/2006
Seitenzahl
247
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Jürgen Anton, Dr. Frank Claus, Michael Bouteiller, Prof. Dr. Christian Schrader, Tobias Kroll, Dr. Peter M. Wiedemann, Claudia Eitzinger
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
205 48 329
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
2288 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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Schlagworte:
 Störfall-Verordnung  Risikokommunikation  Umweltinformation  Bundesbehörde