Nach Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) ist jeder EU-Mitgliedstaat dazu verpflichtet, vier Jahre nach der Veröffentlichung des letzten nationalen Luftreinhalteprogrammes ein aktualisiertes nationales Luftreinhalteprogramm zu erstellen und zu berichten. Das erste deutsche Luftreinhalteprogramm gemäß der NEC-Richtlinie wurde am 22.05.2019 berichtet (siehe https://www.umweltbundesamt.de/nlrp2019).
Gemäß § 19 der 43. Bundes-Immissionsschutzverordnung (43. BImSchV) veröffentlicht das Umweltbundesamt hier das innerhalb der Bundesregierung abgestimmte zweite deutsche Luftreinhalteprogramm.